Otto IV., 1535-1552

Otto war der Sohn Ottos III. aus der ersten, 1515 geschlossenen Ehe seines Vaters mit Anna Gräfin von Sayn, die bereit 1523 starb. Sein Vater hatte im Ehevertrag mit seiner Frau Onna von Esens bestimmt, daß Otto Geistlicher werden sollte. Wenn er dies aber nicht wolle, solle er "nicht beschwert" werden, konnte also als ältester auch noch die Grafschaft erben. Dieser Gummiparagraph und der Ehrgeiz seines Halbbruders Johann und dessen Mutter führten zu vielen Streitigkeiten. Die Grafschaft geriet an den Abgrund.

Vor dem 1. 2. 1541 heiratete er die Pfalzgräfin Katharina bei Rhein. Wir finden Otto dann in englischem Sold 1541. Erst 1544 kehrte er zurück. Auch im Stab der Deutschmeister betätigte er sich.

1538-1548 geschah die Verwaltung der Grafschaft Rietberg durch einen hessischen Amtmann.

Otto IV. führte die lutherische Kirchenordung nach hessischem Vorbild in der Grafschaft Rietberg ein.

Otto verglich sich mit der Urkunde Lemgo, 19. 6. 1535 mit den Städten Goslar, Braunschweig, Hildesheim, Göttingen, Hannover, Einbeck und Northeim, mit denen er seit der Niederlage seines Vaters Johann auf seinem Zuge nach Hildesheim in Fehde lag. Als Vertreter der Städte war u. a. Bürgermeister Franz Kale von Braunschweig anwesend.

Die verwitwete Gräfin Anna schloß am 7. November 1537 mit ihren Söhnen Otto und Johann über den Besitz des Schlosses Eden, des Mühlenteiches zu Mastholte und in anderen Vermögensangelegenheiten einen Vertrag.

Nachdem er zunächst bei den Händeln des vertriebenen Braunschweiger Herzogs "Heinz von Wolfenbüttel" maßgeblich beteiligt war, trat er in kaiserliche Dienste ein und fand den Tod am 5. oder 6. Januar 1553 vor Metz zu Diedenhofen. Kaiser Karl V. setzte Friedrich Wetter, einen unebenbürtigen Vetter als Treuhänder seines Vermögens ein.

Der kinderlose Tod Ottos vereinigte die gesamten Güter der Grafschaft wieder in einer Hand, nämlich in der seines Halbbruders Johann II.

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